Pfarreien St. Joseph
und St. Marien:
Unter dem Leitwort »Aufbrechen, Zeichen setzen« sind die Katholiken in rund 1.000 Pfarreien des Erzbistums Freiburg am Sa., 12. Nov., und So., 13. Nov., aufgerufen, neue Pfarrgemeinderate zu wahlen. In den beiden Kernstadtpfarreien bewerben sich jeweils 17 Manner und Frauen urn die zwölf Mandate je Pfarrei. In beiden Kir-chengemeinden sind den Wahlberechtigten mittlerweile Karten und Stimmzettel zugegangen, die über Einzelheiten des Verfahrens informieren. In St. Marien ist das Wahllokal im Saal des Gemeindezentrums am Sa., 12. Nov., von 17 bis 19.30 Uhr sowie am So., 13. Nov., in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr geoffnet. In St. Joseph ist das Wahllokal im Gemeindehaus neben der Pfarrkirche eingerichtet. Es ist am Sa., von 17 bis 19.30 Uhr sowie am So., von 9.30 bis 1 5 Uhr geöffnet. In beiden Pfarreien dürfte das Wahlergebnis somit am frühen Abend vorliegen. Zu einer gemeinsamen Wahlnachlese treffen sich die Kandidaten aus den zwei Pfarreien am Sonntag um 18 Uhr im Gemeindehaus St. Joseph. Es sind alle Katholiken wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrgemeinde seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz haben. Neu ist bei den diesjahrigen Wahlen, dass Katholiken, die nicht in der Pfarrei, aber im Erzbistum Freiburg wohnen und am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen, beim Wahlvorstand einen Antrag zum Erwerb der Wahlberechtigung stellen konnten. Briefwahlunterlagen können noch bis zum Do., 10. Nov., 18 Uhr, schriftlich oder persönlich im jeweiligen Pfarrbüro beantragt werden. Bei der Wahl kann in den beiden Kernstadtpfarreien jeder Wahler bis zu zwölf Stimmen vergeben. Außerdem ist es zulässig, einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben, also zu kumulieren. Wichtig ist jedoch, dass beim Kumulieren die Zahl von zwölf zulässigen Stimmen nicht überschritten wird. In St. Marien kandidieren für den Pfarrgemeinderat
folgende Katholiken: In St. Joseph bewerben sich um ein Mandat: |
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Jede Wählerin, jeder Wähler hat 12 Stimmen und kann höchstens bis zu 12 Namen ankreuzen. Kumulieren ist zulässig. Einem Kandidaten/in können ein, zwei oder drei Stimmen gegeben werden. Es dürfen insgesamt nicht mehr als 12 Stimmen vergeben werden |